Unsere Satzung und die zuständigen Vorstandsmitglieder.
§ 1 – Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen „Hamelner Schachverein“ und hat seinen Sitz in Hameln. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Hameln eingetragen.
§ 2 – Zweck des Vereins
Der Hamelner Schachverein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Sports, insbesondere des Schachsports. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Abhaltung von Vereinsabenden, Veranstaltungen von Schachturnieren aller Art und Teilnahme mit Einzelspielern und Mannschaften an den Meisterschaften und Punktspielen des Niedersächsischen Schachverbandes. Besonderes Augenmerk ist auf die Förderung des Schachspiels unter der Jugend zu richten. Es werden für die Jugendlichen Spielabende, Übungsstunden und Jugendturniere veranstaltet. Den Jugendlichen ist die Teilnahme an überörtlichen Einzel- und Mannschaftswettkämpfen zu ermöglichen. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Hamelner Schachverein ist Mitglied im Niedersächsischen Schachverband und strebt die Mitgliedschaft im Landessportbund Niedersachsen e.V. bzw. im Kreissportbund Hameln-Pyrmont an.
§ 3 – Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Der Hamelner Schachverein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.
2. Die Aufnahme kann schriftlich mittels Beitrittserklärungsformular beantragt werden.
3. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft darf nicht abhängig gemacht werden von der Zugehörigkeit zu einer Partei, Religion oder Nationalität.
4. Die Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag sowie eine einmalige Aufnahmegebühr gemäß Beitragsordnung, deren Höhe von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Der Beitrag kann in besonderen Fällen durch Beschluss des Vorstandes ermäßigt oder ganz erlassen werden.
5. Verdiente Vereinsmitglieder können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Über die Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung.
6. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt muss schriftlich zum 30.06. oder 31.12. erklärt werden. Die Erklärungsfrist beträgt einen Monat. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
§ 4 – Vorstand des Vereins
1. Der Vereinsvorstand setzt sich aus folgenden Personen zusammen: 1. und 2. Vorsitzender, Kassenwart, Schriftführer, Jugendwart, Turnierleiter (Spielwart) und Pressewart.
2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die beiden Vorsitzenden und der Kassenwart. Je zwei von ihnen vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
3. Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von 2 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Im Bedarfsfall kann ein Vorstandsmitglied zwei Vorstandsposten bekleiden. Dies ist jedoch nicht zulässig für die Ämter der beiden Vorsitzenden und des Kassenwarts.
§ 5 – Aufgaben der Vorstandsmitglieder
1. Der 1. Vorsitzende leitet die Mitglieder- und Vorstandssitzungen. Er beruft die Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen ein.
2. Der 2. Vorsitzende vertritt den 1. Vorsitzenden bei Verhinderung oder Abwesenheit.
3. Der Kassenwart wickelt sämtliche Geldgeschäfte des Vereins ab. Er hat insbesondere die Beiträge von den Mitgliedern zu kassieren.
4. Der Schriftführer hat den Schriftverkehr des Vereins zu erledigen und in den Mitglieder- und Vorstandssitzungen das Protokoll zu führen.
5. Der Jugendwart hat für die Betreuung und Förderung der jugendlichen Mitglieder Sorge zu tragen.
6. Der Turnierleiter bzw. Spielwart leitet den Spielbetrieb und verwaltet das Spielmaterial. Er kann durch Vertreter unterstützt werden.
7. Der Pressewart ist verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit.
§ 6 – Mitgliederversammlung
1. Es ist im Jahr mindestens eine Mitgliederversammlung durchzuführen. Sie ist möglichst im Monat April einzuberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich oder in Textform per E-Mail.
2. Der Vorstand erstattet der Mitgliederversammlung über die im letzten Jahr geleistete Arbeit Bericht und führt die Siegerehrungen durch.
3. In den ungeraden Jahren (2013, 2015 usw.) hat die Versammlung darüber zu entscheiden, ob dem Vorstand Entlastung erteilt wird. In diesen Jahren ist ein neuer Vorstand zu wählen. Die Wahl des 1. Vorsitzenden soll das älteste anwesende Vereinsmitglied leiten. Die Wahl der anderen Vorstandsmitglieder leitet der neu gewählte 1. Vorsitzende.
4. Auf Antrag eines Drittels der Mitglieder oder wenn es das Interesse des Vereins erfordert, muss der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Der Antrag ist mündlich oder schriftlich beim Vorstand zu stellen.
§ 7 – Beschlüsse der Mitgliederversammlung
1. Beschlüsse werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder gefasst.
2. Beschlüsse über Änderungen der Satzung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder.
3. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
4. Der Beschluss über die Auflösung des Vereins bedarf einer Mehrheit von 3/4 aller Vereinsmitglieder.
§ 8 – Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember.
§ 9 – Verbleib des Vermögens bei Auflösung
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins soll das Vereinsvermögen dem gemeinnützigen Sport in Niedersachsen zufallen.
§ 10 – Inkrafttreten der Satzung
Diese Satzung tritt an die Stelle der Satzung vom 6. Februar 1969, die hiermit aufgehoben wird. Sie tritt am Tage der Eintragung in das Hauptregister in Kraft. Sie beinhaltet die Änderung der Paragraphen §2, §3 Ziffer 1, §7 Ziffer 3 und 9 und §8 vom 24. Mai 1988, 16. Mai 1995, 14. Mai 2003 und 03. Mai 2011, sowie §2, §3, §5 und §6 vom 25. April 2017.
Folgend finden Sie die Übersicht der Vorstandmitglieder:
Funktion | Name | Straße | PLZ | Ort | Telefon |
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1. Vorsitzender | Barz, Oliver | Vogts Busch 13 | 31789 | Hameln | 05151/7701033 |
2. Vorsitzender | Koch, Yannick | Lohmannstr. 1 | 31785 | Hameln | 0176/67769930 |
Kassenwart | Krumschmidt, Michael | Kiebitzrain 88 | 30657 | Hannover | 0179/7959403 |
Spielleiter | Spieker, Hans-Joachim | Beethovenstr. 4 | 31812 | Bad Pyrmont | 05281/1809024 |
Jugendwart (kommissarisch) | Kappes, Gerd | Apfelweg 4 | 31787 | Hameln | 0160/91795410 |
Schriftführer | Spieker, Hans-Joachim | Beethovenstr. 4 | 31812 | Bad Pyrmont | 05281/1809024 |
Pressewart | van Son, Lutz | Auf der Höhe 13 | 31840 | Hess.- Oldendorf | 05152/8887 |